Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim mit Sitz in Kirchheim, zu der die Gemeinden Kirchheim und Geroldshausen gehören, ist Anlaufstelle für insgesamt ca. 3.600 Einwohner. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Stelle im Bereich
Sekretariat (m/w/d)
in Teilzeit zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Vorbereitung, Protokollführung, Nachbereitung Sitzungsdienst Geroldshausen
- Amtsstunden im Rathaus Geroldshausen
- Redaktion des gemeindlichen Mitteilungsblattes Geroldshausen
- Redaktion der gemeindlichen Homepage
- Vertretung im Sekretariat des Gemeinschaftsvorsitzenden / Geschäftsleitung VG
Das brauchen Sie für diese Aufgaben:
Eine erfolgreich abgeschlossene Verwaltungsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte/r bzw. AL I) oder eine vergleichbare Ausbildung z. B. im Büromanagement, wünschenswerterweise einschlägige Berufserfahrung.
Das erwarten wir bei der Erfüllung der Aufgaben:
- Sicherer und höflicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, Aufgeschlossenheit für deren Belange
- Entscheidungsfreude, ausgeprägte Dienstleistungsorientierung sowie hohe Einsatzbereitschaft und Eigenmotivation, eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität
- Gute EDV-Kenntnisse (Office-Produkte), Pkw-Führerschein und Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Fahrten in Anspruch zu nehmen
Das bieten wir Ihnen:
- Ein anspruchsvolles, interessantes und vielseitiges Aufgabenspektrum
- Ein kompetentes und eingespieltes Mitarbeiterteam
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach Qualifikation und bisheriger Tätigkeit nach dem TVöD-VKA, Betriebsrente, Möglichkeit zum Dienstradleasing etc.
- Einen unbefristeten Arbeitsplatz in Teilzeit
Sie können sich unter www.kirchheim-ufr.de umfassend über die Verwaltungsgemeinschaft informieren. Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen ab sofort an den 1. Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim, Herrn 1. Bürgermeister Christian Stück auf dem Postweg oder elektronisch an die E-Mail-Adresse verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de zu übermitteln. In Papierform eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt und drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren auf unserer Homepage.
Informationspflichten zum Datenschutz in Bewerbungsverfahren
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO
Wir nehmen den Schutz der Privatsphäre von Bewerbern bei der Verarbeitung persönlicher Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.
Wir erheben und verarbeiten die persönlichen Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Hierzu zählen auch alle Bewerber für Ausbildungs- und Praktikantenstellen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens erheben.
1. Angaben zum Verantwortlichen
Gemeinde Kirchheim, Herr 1. Vors. Christian Stück, Rathausstr. 2, 97268 Kirchheim, E-Mail VG: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de,
Telefon VG: 09366 / 90610, Telefax VG: 09366 / 9061 60,
Internet-Adresse: www.kirchheim-ufr.de
2. Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten
Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim, Frau Gärtner, Rathausstr. 2, 97268 Kirchheim, E-Mail: datenschutz@kirchheim-ufr.de,
Telefon: 09366 / 9061 15, Telefax: 09366 / 9061 60
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Bayerischen Datenschutzgesetztes vom 15.05.2018 GVBI S. 230).
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten (noch) offengelegt werden
Personalverwaltung, zuständige Fachabteilung, Vorgesetzte, IT-Abteilung, Bundesagentur für Arbeit, Inklusionsamt, Systembetreuer.
5. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht in ein Drittland übermittelt.
6. Weitere datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 2 DSGVO
Weitere Informationen wie zum Beispiel zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten erhalten Sie bei unserem/unserer Datenschutzbeauftragten.